In den letzten Wochen
sind auch die Permer Nichtregierungsorganisationen umfassenden Kontrollen durch
die Staatsanwaltschaft unterzogen worden. Ergebnis war, dass sie die Anweisung erhielten,
sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen, da sie politisch tätig
seien und finanzielle Förderung aus dem Ausland bekämen.[1]
– Bisher hat sich keine NGO bereit erklärt, eine solche Registrierung zu
beantragen.
Die Staatsanwaltschaft der Region
Perm hat unseren Organisationen die Aufforderung übermittelt, uns aus
„ausländische Agenten“ registrieren zu lassen.
Allen, die uns kennen, erklären wir
hiermit: Unsere Organisationen werden sich nicht als „ausländische Agenten“
registrieren lassen, weil weder wir noch unsere Organisationen irgend jemandes Agenten
sind, schon gar keine ausländischen. Niemand kann und wird uns zum Schaden Russlands
instrumentalisieren. Wir sind freie Menschen, die ihrem Land ergeben sind, die
Ehre haben, in verantwortlichen gesellschaftlichen Organisationen zu arbeiten
und sich nie am Kampf um die Macht beteiligt haben. Uns selbst als „ausländische
Agenten“ zu bezeichnen, wäre für unsere Organisationen beleidigend und unwahr.
Bei Anträgen auf Förderung durch
internationale Stiftungen lassen wir uns ausschließlich von unseren eigenen
Vorstellungen über die Aufgaben unserer Organisationen und das Gemeinwohl
leiten. Wir respektieren die russische Verfassung, halten sie ein und sind davon überzeugt,
dass wir alles, was wir tun, zum Wohl unseres Landes und seines Volkes tun.
Wenn jemand dagegen meint, dass wir
durch unsere gesellschaftliche, bürgerliche oder fachliche Tätigkeit unserem
Land Schaden zufügen, dann muss er diesen Schaden ernsthaft, hieb- und stichfest unter Beweis stellen. Die Justiz- und Sicherheitsorgane haben alle Möglichkeiten,
entsprechende Untersuchungen durchzuführen. Sollten sie tatsächlich bei uns Anzeichen einer
“feindlichen Tätigkeit“ feststellen, könnten sie uns nach aller Strenge des
Gesetzes und nach allen Regeln für eine transparente, alle Standpunkte berücksichtigende gerichtliche Auseinandersetzung zur
Verantwortung ziehen.
Was die „ausländische
Finanzierung“ betrifft, so gibt es hier nur ein generelles, allgemein anerkanntes Verbot: Sie darf nicht zu politischen Zwecken eingesetzt werden,
d. h. nicht für den Kampf um die Macht. Es ist bekannt, dass unsere
Organisationen sich niemals am Machtkampf beteiligt haben – sie haben weder eigene
Kandidaten aufgestellt noch andere Kandidaten für Regierungsposten unterstützt,
sie haben nicht am Wahlkampf teilgenommen und arbeiten nicht mit Parteien zusammen.